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   BSG, 15.08.1967 - 10 RV 306/65   

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BSG, 15.08.1967 - 10 RV 306/65 (https://dejure.org/1967,3484)
BSG, Entscheidung vom 15.08.1967 - 10 RV 306/65 (https://dejure.org/1967,3484)
BSG, Entscheidung vom 15. August 1967 - 10 RV 306/65 (https://dejure.org/1967,3484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Witweneigenschaft - Ehe mit britischem Staatsbürger - Fehlende standesamtliche Trauung - Wirksame Eheschließung

Papierfundstellen

  • BSGE 27, 96
  • MDR 1968, 87
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Die Ehefrau eines verstorbenen Versicherten, die als Deutsche in Deutschland geheiratet hat, ohne die nach deutschem Recht geltenden Formvorschriften zu beachten, wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch dann nicht als Witwe im Sinne dieser Vorschrift angesehen, wenn ihre Ehe nach ausländischem Recht wirksam zustandegekommen ist (vgl. BSGE 10, 1; 27, 96; 33, 219; 45, 180).

    Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen das angegriffene Urteil setzt zunächst die verfassungsrechtliche Prüfung des in diesem Urteil angewandten § 1264 RVO in der Auslegung durch die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 10, 1; 27, 96; 33, 219; 45, 180) voraus.

  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 105/78

    Auslegung des § 1264 RVO bei Ansprüchen aus Witwenrente - "hinkende Ehe"

    10 RV 306/65 = BSGE 27, 96 [BSG 15.08.1967 - 10 RV 306/65];.

    Ob sie, wie in der Klageschrift vorgetragen, "mit dem Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit verloren" hat, oder ob, was rechtlich näher liegt (vgl. BSGE 27, 96, 101 [BSG 15.08.1967 - 10 RV 306/65] = SozR Nr. 16 zu § 38 Bundesversorgungsgesetz - BVG -), ein solcher Verlust jedenfalls nicht durch die Eheschließung, sondern allenfalls durch den auf ihren Antrag durch Einbürgerung erfolgten Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit eingetreten ist, hat das SG nicht festgestellt; es kommt darauf auch nicht entscheidend an.

    Es ist nicht davon auszugehen, daß der Gesetzgeber diese Möglichkeit ins Auge gefaßt und auch gebilligt hätte (vgl. dazu BSGE 27, 96, 100 [BSG 15.08.1967 - 10 RV 306/65]).

    Gerade die in BSGE 10, 1 und BSGE 27, 96 [BSG 15.08.1967 - 10 RV 306/65] entschiedenen Fälle zeigen, daß die dem SG entgegenstehende Rechtsauffassung - also die Nichtanerkennung der hinkenden Ehe - zu einem für die Witwe günstigen wirtschaftlichen Ergebnis führte.

  • BSG, 27.01.2016 - B 5 R 422/15 B
    Dabei besteht kein Zweifel daran, dass "Witwe" bzw "Witwer" ist, wer zum Zeitpunkt des Todes mit der verstorbenen Person in gültiger Ehe verheiratet war (vgl dazu BSG Urteil vom 15.8.1967 - 10 RV 306/65 - BSGE 27, 96, 98 = SozR Nr. 16 zu § 38 BVG).

    Ferner ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass das Sozialversicherungsrecht dem Bürgerlichen Recht folgt, soweit es familienrechtliche Begriffe (wie zB "Heirat", "Scheidung", "Wiederheirat", "Auflösung der Ehe") ohne nähere Umschreibung verwendet oder an Tatbestände dieses Rechtsgebiets anknüpft (BSG Großer Senat Beschluss vom 11.5.1960 - GS 1/60 - BSGE 12, 147, 148 = SozR Nr. 4 zu § 1260 aF RVO sowie BSG Urteile vom 28.4.1959 - 1 RA 4/58 - BSGE 10, 1 = SozR Nr. 1 zu Art. 13 EGBGB, vom 15.8.1967 - 10 RV 306/65 - BSGE 27, 96, 98 = SozR Nr. 16 zu § 38 BVG, vom 24.11.1971 - 4 RJ 215/70 - BSGE 33, 219 = SozR Nr. 5 zu 1264 RVO und vom 30.11.1977 - 4 RJ 7/77 - BSGE 45, 180 = SozR 2200 § 1264 Nr. 1).

  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 7/77

    Witwenrente - Nichtehe - Kirchliche Trauung - Anerkennung in anderem Staat

    Soweit es familienrechtliche Begriffe ohne nähere Umschreibung verwendet oder an Tatbestände dieses Rechtsgebietes anknüpft, folgt es dem bürgerlichen Recht (vgl BSGE 10, 4, 5; 42, 447, 448; 27, 96, 98; 55, 219 bis 221; SozR Nr. 18 zu 5 58 BVG).
  • BSG, 16.10.1974 - 10 RV 615/73

    Kein grundsätzlicher Ausschluß des aus schädigungsunabhängigen Gründen frühzeitig

    Dem Richter iSt es allerdings verwehrt, eine bewußte GesetzeslüCke im WegeentSprechender Gesetzes- und Rechtsenwendung zu schließen, weil der Richter damit das Gesetz selbst ändern würde; das aber muß dem Gesetzgeber überlassen bleiben (vgl. BSG 24, 207, 244; Urteil des erkennendcn Senats vom 15. August 1967 in BSG 27, 96, 100; s. auch BSG 20, 44; 24a 95; 56, 229)- Eine solche bewußte Gesetzeslücke liegt hier, soweit es sich um die Berücksichtigung eines gemindcrtcn beim Berüfsschadensausgleich.
  • BSG, 29.03.1977 - 9 RV 196/75
    Ihr hätte dann der für einen.Härteausgleich erforderliche Wille gefehlt, alsbald eine Ehe mit E. als rechtswirksame einzugehen, ohne die sie mit seinem Tod nicht zur versorgungsberechtigten Witwe (@ 58 BVG) geworden wäre (zur Wirkung für eine Wiederverheiratung: BSGE 27, 96, 97 f = SozR Nr. 46 zu 5 58 BVG; SozR Nr. 48 zu 5 58 BVG).
  • BSG, 11.09.1975 - 9 RV 152/74

    Härteausgleich - Brautversorgung - Dauer der Ehe

    Die Witwe, an deren Versorgungsan5pruch sich die "besondere Härte" auszurichten hat, erhält die Grundrente als einen Unterhaltsersatz (BSG 27, 96, 99 = SozR Nr. 16 zu 5 38 BVG; SozR Nr. 18 zu © 38 BVG; BSG 27, 286, 289); daß sie durch den kriegsbedingten Tod ihres Ehemannes einen Schaden erlitten hat, wird " ohne Rücksicht.
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 137/74
    "het und nicht wiederverhei1atet ist (BSG 27, 96, 97)° Dies setzt voraus, wie Gas LSG nicht verkannt hat, daß sie im Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratet war.
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